Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

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Swen Göllner

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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Lieferkettengesetz oder Sorgfaltspflichtengesetz?

Das müssen Sie jetzt zum Thema wissen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde im Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen und soll dazu dienen, die internationale Menschenrechtslage zu verbessern. Im Fokus steht ein verantwortungsvolles Management der Unternehmen in Bezug auf ihre Lieferketten, also dem gesamten Prozess entlang der Wertschöpfungskette.

Das Gesetz tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft und gilt für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung mit mind. 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Ab 1. Januar 2024 folgen dann die Unternehmen mit mind. 1000 Beschäftigten in Deutschland.

Aber auch kleine und mittelständische Unternehmen werden betroffen sein, denn die Unternehmen müssen über den gesamten Lieferketten-Zyklus Auskunft erteilen. Somit sind die KMU’s auch gegenüber ihren Kunden zur Auskunft verpflichtet.

Weitere Informationen rund um das Thema Energiemanagement lesen Sie hier in unserem Blog.

Was genau ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, wird umgangssprachlich auch Lieferkettengesetz genannt.

Das LkSG soll durch die Umsetzung von Sorgfaltspflichten die Achtung der Menschenrechte wahren. Zu den Pflichten gehört u.a. die Einführung eines Risikomanagements, denn dieses kann Umweltschädigungen oder Verletzungen der Menschenrechte im Lieferkettenprozess aufdecken. Somit können Abstellmaßnahmen eingeleitet bzw. kann im besten Fall sogar schon vorbeugend reagiert werden.

Regelmäßige Reportings und eine Verpflichtung zu einem sogenannten Beschwerdeverfahren (Vorgehensweise bei Beschwerden der Mitarbeiter) werden durch das Gesetz bindend.

Wichtig hierbei ist, dass sich die Sorgfaltspflichten nicht nur auf das eigene Unternehmen beziehen, sondern sich auch auf Zulieferer oder Vertragspartner ausdehnen. Man kann sich also nicht nur auf das ethische, soziale und ökologische Handeln im eigenen Unternehmen verlassen, sondern die Verantwortung besteht über die komplette Lieferkette hinweg.

Im Prinzip geht es im LkSG um die folgenden, international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen, die unbedingt beachtet werden müssen:

  1. Verbote von Kinderarbeit
  2. Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit
  3. Die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  4. die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns
  5. die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften Mitarbeitervertretungen zu bilden
  6. die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser
  7. widerrechtlicher Entzug von Land und Lebensgrundlagen

Durch die Achtung der Menschenrechte, können Verbote für unternehmerisches Handeln abgeleitet werden, die über die gesamte Lieferkette einzuhalten sind.

Wann tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft und welche Unternehmen müssen reagieren?

Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2023, allerdings im ersten Schritt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland.

Ab 2024 sind alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verantwortlich.

Welche Bußgelder können verhängt werden?

Wenn die Unternehmen nicht ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen, können horrende Bußgelder verhängt werden. Bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatz (gilt nur für Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz) oder bis zu 8 Millionen Euro können als Strafe angesetzt werden. Und nicht nur das, die Unternehmen werden sogar von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen.

Wer kontrolliert die Umsetzung und Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes?

Die zuständige Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA – wird die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kontrollieren. So kann sie Unterlagen einsehen, weitere Auskünfte verlangen oder sogar Geschäftsräume betreten. Sie ist außerdem dazu befugt, die Unternehmen aufzufordern ihre Pflichten zu erfüllen. Notfalls mit verhängten, teils hohen Bußgeldern.

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Folgende Maßnahmen müssen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Unternehmen umgesetzt werden:

  1. Ein Risikomanagement muss im Unternehmen implementiert werden. Das Risikomanagement umfasst die Teilbereiche Risikobeurteilung, Risikobewältigung und Risikokommunikation.
  2. Risikoanalysen müssen zukünftig in regelmäßigen Abständen ausgewertet und überprüft werden.
  3. Ein Verantwortlicher muss im Unternehmen benannt werden. Dieser soll zukünftig die Einhaltung des Gesetzes und die Achtung der Menschenrechte überwachen und kontrollieren
  4. Abstell- und Präventionsmaßnahmen müssen unbedingt definiert werden
  5. Betriebsinterne oder externe Beschwerdenverfahren müssen sichergestellt werden
  6. Dokumentationen der Sorgfaltspflichten müssen stets offen und transparent zur Verfügung stehen
  7. Ein jährliches Reporting der Sorgfaltspflichten muss umgesetzt werden

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Wie das Thema Lieferketten zum „Worst-Case-Szenario“ werden kann

In der Februarausgabe warnt „DER Mittelstand – das Unternehmermagazin­­­­“ vor den möglichen Folgen bei Nichtbeachtung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Wenn das neue Gesetz Anfang 2023 in Kraft tritt, können Lieferketten zur ernsten Bedrohung werden. Viele Unternehmen, die in potenziellen Risikogebieten wie China, Afrika, Lateinamerika oder asiatischen Schwellenländern investiert haben, müssen nun über die dortigen Zustände Rechenschaft ablegen. Werden die geforderten Achtung der Menschenrechte nicht kontrolliert und Abstellmaßnahmen eingeleitet, kann das Ansehen – und somit auch die Bilanzen –  vieler Unternehmen beschädigt werden.

Dass die Kontrolle und Anwesenheit vor Ort immer wichtiger wird, beschreibt der Artikel sehr anschaulich. Als Beispiel wird die Beschaffung von Coltan angeführt, einem Roherz aus Zentralafrika, aus dem das heiß begehrte Metall Tantal einsteht. Dieses wiederum wird für die Herstellung von Handys, Computern aber auch Auto- und Flugzeugmotoren benötigt.

Wenn nun Coltan aus Uganda oder Ruanda bezogen wird, wägt man sich erst in Sicherheit, denn beide Länder gelten als relativ sicher, was die Einhaltung der Menschenrechte angeht. Allerdings sieht man viele LKW’s aus dem Nachbarland Kongo, die mit Coltan beladen sind. Dieses wird dann mit dem „sauberen“ Coltan vermischt und schon fianziert man unwissentlich den Bürgerkrieg im Osten Kongos mit. Das LkSG kann hier die Unternehmen zur Rechenschaft ziehen. Ein Risiko, welches unbedingt vermieden werden muss.

Das LkSG bietet aber nicht nur Risiken, sonder auch Marktchancen. Die Verbraucher und Konsumenten fordern immer mehr Produkte, die ethisch, ökologisch und fair beschafft und produziert werden. Wenn sie jetzt dafür sorgen, dass alle Maßnahmen umgesetzt werden, wirkt sich das langfristig auch wertsteigernd auf ihr Unternehmen, ihr Ansehen und den Umsatz ihrer Produkte aus.

(Artikel „Stolperfalle Lieferkette“ – Ausgabe 02/2022 – DER Mittelstand)

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Über den Autor

Swen Göllner ist Gründer und Geschäftsführer von bimanu GmbH und bimanu Cloud Solutions GmbH, zwei Unternehmen, die sich auf Business Intelligence, Data Warehouse und Cloud-Anwendungen spezialisieren.Er hat einen Abschluss in Wirtschaftsinformatik von der F.O.M Fachhochschule für Ökonomie und Management Neuss und einen MBA General Management von der Düsseldorf Business School an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.Außerdem ist er Host des Podcasts „Wertgeschätzt – der Business Intelligence Podcast“ – der Nummer 1 Business Intelligence Podcast und Autor des Buches „33 Impulse für einfache Datenstrategien im Mittelstand ZEIT SPAREN, KOSTEN SENKEN, UMSATZ STEIGERN“.

Swen Göllner

Gründer & Geschäftsführer

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